22 4.3 Zur Bezahlung von CHF 220.00 Schadenersatz an den Straf- und Zivilkläger G.________, wobei die die Forderung von G.________ soweit weitergehend abgewiesen und festgestellt wurde, dass der Beschuldigte die Schadenersatzforderung im Umfang von CHF 220.00 anerkannt hat.