3. der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 5. November 2015 für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen, A.________ indessen verwarnt wurde; 4. A.________ in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 und 433 StPO – ohne Ausscheidung von Kosten – weiter verurteilt wurde: