Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 12. Dezember 2018 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, angeblich begangen vom 8. August 2015 bis 11. Dezember 2015 ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten infolge Verjährung eingestellt wurde (Ziff. I des erstinstanzlichen Dispositivs); 2. A.________ schuldig erklärt wurde