Im vorliegenden Fall ist die auszusprechende Freiheitsstrafe von 6 Monaten als «Einsatzstrafe» mit der zu widerrufenden Strafe von 18 Monaten zu einer Gesamtstrafe zu verbinden. Unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Urteilen bereits erfolgten Asperation sind die 6 Monate mit der Vorinstanz um 16 Monate auf 22 Monate zu erhöhen. Die Kosten des Widerrufsverfahrens belaufen sich auf insgesamt CHF 600.00 (je CHF 300.00 in erster und in oberer Instanz) und sind vom Beschuldigten zu tragen. VI. Kosten und Entschädigung