er bereits im Verfahren vorgebracht hatte, das mit dem Urteil vom 5. November 2015 seinen Abschluss fand. Gleiches kann für den vom Beschuldigten für die Betrugshandlungen mitverantwortlich gemachten Drogenkonsum gesagt werden. So beteuerte der Beschuldigte zwar stetig, mit den Drogen abgeschlossen zu haben, wurde aber dennoch erneut wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmit-