So beging der Beschuldigte kurz nach dem Urteil vom 5. November 2015 Straftaten im einschlägigen Bereich. Er setzte damit ein Muster fort, welches bereits im Jahr 2010 mit der Verurteilung wegen mehrfachem Betrug seinen Anfang nahm. Auch die letzte aus dem Strafregisterauszug ersichtliche Verurteilung vom 16. November 2018 betrifft mit dem Diebstahl ein Vermögensdelikt. Soweit der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 277 f.) zu den Gründen des neuerlichen Rückfalls ausführte, er sei «jung und dumm» gewesen, entspricht dies – wie von der Vorinstanz zutreffend aufgezeigt (dazu S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 350) – der Erklärung, die