Die VBRS-Richtlinien sehen für erstmalige Widerhandlungen oder Bagatellfälle bzw. den Konsum während kurzer Zeitspannen für weiche Drogen (Haschisch, Marihuana, Ecstasy, Rohypnol) eine Busse ab CHF 100.00, für harte Drogen eine solche ab CHF 200.00 vor. Für den umschriebenen Umgang mit Drogen des Beschuldigten ist eine Busse von CHF 200.00, wie sie von der Vorinstanz ausgesprochen und im Umfang von CHF 100.00 zur Busse für die Widerhandlungen gegen das PG asperiert wurde, als eher tief zu bezeichnen. Das Urteil ist auch in diesem Punkt – unter Berücksichtigung des zu wahrenden Verschlechterungsverbots – zu bestätigen.