Der Beschuldigte wurde im Zeitraum zwischen dem 15. Mai 2016 und dem 19. Januar 2018 insgesamt elf Mal ohne gültigen Fahrausweis kontrolliert. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass er bereits früher der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz schuldig erklärt wurde und er die öffentlichen Verkehrsmittel offenbar schon fast aus Gewohnheit ohne gültigen Fahrausweis nutzte, rechtfertigt sich die von der Vorinstanz ausgesprochene Busse von CHF 900.00.