So verfügte der Beschuldigte zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils weder über eine feste Anstellung, noch über eine stabile Wohnsituation. Im Rahmen des von der Kammer in Auftrag gegebenen Informationsberichts verweigerte der Beschuldigte jegliche Angaben zu seiner persönlichen und finanziellen Situation (pag. 400 ff.). Selbst wenn berücksichtigt wird, dass der Beschuldigte mit der zu widerrufenen Strafe (dazu Ziff.