Die 180 Tage Freiheitsstrafe, welche die Kammer gestützt auf die Tatkomponenten für den gewerbsmässigen Betrug ausfällte, sind zunächst für die spezifischen Täterkomponenten um 30 Tage auf 210 Tage zu erhöhen. Weiter ist die für die Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz ausgesprochene Strafe von 45 Tagen Freiheitsstrafe im Umfang von 30 Tagen (2/3) zu asperieren, was zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 240 Tagen bzw. 8 Monaten führt.