19. Gesamtstrafe Nach dem Gesagten können die Strafen für den gewerbsmässigen Betrug und die Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz aufgrund ihrer Gleichartigkeit in Anwendung des Asperationsprinzips zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verbunden werden. Die 180 Tage Freiheitsstrafe, welche die Kammer gestützt auf die Tatkomponenten für den gewerbsmässigen Betrug ausfällte, sind zunächst für die spezifischen Täterkomponenten um 30 Tage auf 210 Tage zu erhöhen.