Auch bezüglich der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz ist der Beschuldigte vorbestraft. Zu beachten ist sodann, dass er die ihm auferlegten Bussen in der Regel nicht bezahlen konnte und stattdessen Ersatzfreiheitsstrafen absitzen musste (Schreiben der Bewährungs- und Vollzugsdienste vom 20. September 2018, pag. 205). Dass sich die finanzielle Situation des Beschuldigten seit dem erstinstanzlichen Urteil massgeblich verbessert hätte, ist nicht ersichtlich. So verweigerte er gegenüber der Polizei bei der Erstellung des Leumundsberichts diesbezüglich durchgehend die Aussage (pag.