So ist der Beschuldigte mehrfach wegen (gewerbsmässigem) Betrug vorbestraft und wurde in diesem Zusammenhang bereits zu einer unbedingten Geld- und zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Beide Verurteilungen haben den Beschuldigten nicht vom weiteren Delinquieren abgehalten, weshalb für die neue Betrugsserie nur eine Freiheitsstrafe als zweckmässig erscheint. Auch bezüglich der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz ist der Beschuldigte vorbestraft.