16. Strafe für die Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz Die VBRS-Richtlinien sehen für den Fall einer Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, bei welcher vor den Ferien drei Meerschweinchen und eine Katze im Grünen deponiert werden, eine Strafe von 45 Strafeinheiten vor. Wie von der Vorinstanz unter Bezugnahme auf diesen Referenzsachverhalt zutreffend ausgeführt, war von der vorliegend zu beurteilenden Widerhandlung nur ein Tier betroffen.