Die Kammer attestierte ihm aufgrund seines geschickten und professionellen Vorgehens (der Beschuldigte hatte einen speziellen modus operandi entwickelt) eine nicht unerhebliche kriminelle Energie und erachtete gestützt auf die objektiven Tatkomponenten eine Einsatzstrafe von 24 Monaten als dem Verschulden angemessen. Unter Berücksichtigung des tiefen Deliktsbetrags und der relativ offenen Vorgehensweise auf der einen Seite und der Vielzahl der verübten Betrugshandlungen auf der anderen Seite, erachtet die Kammer gestützt auf die vorstehenden Erwägungen und die zitierten Referenzfälle – nach einer leicht verschuldensmindernden