Im Fall SK 16 300 hatte der Beschuldigte insgesamt 44 Tankstellenautomaten geknackt und damit einen Betrag von ca. CHF 29‘000.00 erbeutet und daneben einen Sachschaden von CHF 40‘000.00 verursacht. Die Kammer attestierte ihm aufgrund seines geschickten und professionellen Vorgehens (der Beschuldigte hatte einen speziellen modus operandi entwickelt) eine nicht unerhebliche kriminelle Energie und erachtete gestützt auf die objektiven Tatkomponenten eine Einsatzstrafe von 24 Monaten als dem Verschulden angemessen.