Zu ihren Gunsten wurde der tiefe Deliktsbetrag (CHF 19‘000.00) und der Umstand, dass die Zerstörungsintensität ihres Vorgehens relativ gering war, berücksichtigt. Die Kammer erkannte in diesem Fall auf ein leichtes bis mittelschweres Tatverschulden und erachtete (vor Berücksichtigung der Täterkomponenten) eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten als angemessen. Im Fall SK 16 300 hatte der Beschuldigte insgesamt 44 Tankstellenautomaten geknackt und damit einen Betrag von ca. CHF 29‘000.00 erbeutet und daneben einen Sachschaden von CHF 40‘000.00 verursacht.