13 N 117 zu Art. 47 StGB mit Hinweis). Der Beschuldigte beging bereits in der Vergangenheit immer wieder Vermögensdelikte, die nach seinen Angaben mit einer Drogensucht in Zusammenhang standen. Zwar mag der zwischenzeitlich bei Suchterkrankten verspürte Drang zur Beschaffung die Entscheidungsfreiheit kurzzeitig beeinträchtigen; von einer generellen und dauerhaften Beschränkung der Entscheidungsfreiheit, welche als solche zu einer substantiellen Verschuldensminderung führen könnte, ist aber nicht auszugehen.