Dieser ist vorliegend mit rund CHF 5‘500.00 als klein zu bezeichnen. Umgekehrt ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte mit 29 Betrugshandlungen über einen längeren Zeitraum relativ hartnäckig delinquierte. Indem er seine Opfer teilweise in längere Schriftenwechsel verwickelte und sie so dazu brachte, eine Vorauszahlung zu leisten, betrieb er einen nicht unerheblichen Aufwand, um auf unrechtmässige Art und Weise an ihr Geld zu gelangen. Er offenbarte damit eine nicht zu unterschätzende kriminelle Energie.