11 sichtigung des Asperationsprinzips – um die restlichen Betrugshandlungen und die Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Die Gesamtstrafe sprach sie teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil vom 5. November 2015 aus. 14.3 Vorgehensweise der Kammer Legt ein Täter subjektiv eine Erwerbsabsicht bzw. eine hohe Wiederholungsbereitschaft an den Tag und begeht er objektiv «eine Vielheit» gleicher Taten, führt dies bei gewissen Delikten zur Qualifikation der Gewerbsmässigkeit (JÜRG-BEAT ACKERMANN, in: Basler Kommentar StGB/JStGB, 4. Aufl.