Mit Urteil vom 5. November 2015 wurde der Beschuldigte vom Regionalgericht Bern-Mittelland des gewerbsmässigen Betrugs sowie des Versuchs dazu, des geringfügigen Vermögensdelikts (Sachentziehung), des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern sowie der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig erklärt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie 15 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Die Vorinstanz erwog, der Beschuldigte habe sechs der insgesamt 29 der vorliegend zu beurteilenden Betrugshandlungen vor dem Urteil vom 5. November 2015 des Regionalgerichts Bern-Mittelland begangen.