Seinen Aussagen lässt sich sodann entnehmen, dass ihm schon früher als Folge einer Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz ein Hundehalteverbot und eine «riesen Busse» auferlegt worden waren (pag. 409 Z. 44 f.). Ihm war somit bewusst, dass für den Fall einer Verurteilung von Seiten des Veterinärdienstes weitere ihm unliebsame Konsequenzen drohten und er insbesondere künftig (mit grosser Wahrscheinlichkeit) während längerer Zeit keine Hunde mehr würde halten können. Hinweise darauf, dass ihm dies aber wichtig war, finden sich in seiner Einvernahme vor der Vorinstanz.