Diese strategische Selbstdarstellung spricht gegen einen Realitätsbezug seiner Aussagen und legt umgekehrt eine Involvierung seinerseits zusätzlich nahe (vgl. etwa LU- DEWIG/BAUMER/TAVOR, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern und Staatsanwälten helfen?, in: Ludewig/Baumer/Tavor [Hrsg.] Aussagepsychologie für die Rechtspraxis, 2017, S. 52). 11.4 Gesamtwürdigung und erstellter Sachverhalt Zusammenfassend schilderte C.________ glaubhaft, wie er vergeblich ein neues Heim für seinen Rottweiler gesucht und diesen darum unmittelbar vor der Abreise in die Ferien seinem Bruder übergeben habe.