Die konstanten Versuche des Beschuldigten, seine Beteiligung mit wenig überzeugenden Argumenten als unmöglich erscheinen zu lassen, erwecken aber den Eindruck, dass er sich von allen belastenden Umständen zu distanzieren versucht und sich so als möglichst unbeteiligt darstellen will. Diese strategische Selbstdarstellung spricht gegen einen Realitätsbezug seiner Aussagen und legt umgekehrt eine Involvierung seinerseits zusätzlich nahe (vgl. etwa LU- DEWIG/BAUMER/TAVOR, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern und Staatsanwälten helfen?