Der Beschuldigte verzichtete aber nicht nur auf das Beibringen, sondern sogar auf eine nähere Bezeichnung der angeblich vorhandenen Beweise. Stattdessen beschränkte er sich darauf, den Belastungsindizien alternative, seine Täterschaft ausschliessende Fakten entgegenzustellen, die aber weitgehend nicht plausibel und vor allem nicht belegt sind. Neben den angeblichen Beweisen auf dem Facebook-Profil ist in diesem Zusammenhang auch das angebliche Haustierhalteverbot zu erwähnen, welches der Beschuldigte als Grund dafür angab, dass er während der Ferienabwesenheit seines Bruders nicht auf dessen Hund habe aufpassen können.