__ vorgeworfene Verhalten beschränkt sich nämlich darauf, er habe seinen Rottweiler im Wissen darum, dass dieser ausgesetzt wird, seinem Bruder übergeben (Sachverhalt des Strafbefehls O 16 12400). Indem C.________ von einer Einsprache absah, anerkannte er seine anlässlich der Erstbefragung zu Protokoll gegebene Version, welche den Beschuldigten als Haupttäter impliziert. Es ist sodann nicht nachvollziehbar, weshalb C.________ – trotz seiner rechtskräftigen Verurteilung – weiter zu Unrecht darauf beharren sollte, er habe seinen Hund während der Ferien seinem Bruder übergeben.