_ belastete mit dieser Aussage einzig (zusätzlich) sich selber und wurde gestützt darauf denn auch tatsächlich des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz schuldig erklärt (Strafbefehl O 16 12400). Anders als von der Verteidigung ausgeführt, spricht das Akzeptieren des Strafbefehls unter diesen Umständen nicht gegen, sondern in der Tendenz eher für eine Täterschaft des Beschuldigten. Das C.________ vorgeworfene Verhalten beschränkt sich nämlich darauf, er habe seinen Rottweiler im Wissen darum, dass dieser ausgesetzt wird, seinem Bruder übergeben (Sachverhalt des Strafbefehls O 16 12400).