Weiter gibt C.________ unumwunden zu, er habe aufgrund seines Umzugs nach St. Gallen und seiner Arbeit keine Kapazitäten für die Haltung eines Hundes gehabt und habe darum versucht, sich mit dem Veterinäramt in Thun und dem Tierheim in R._____(Ortschaft) in Verbindung zu setzen. Da er an den besagten Orten niemanden erreicht habe und der Abreisetag immer näher gerückt sei, sei schliesslich sein Bruder ins Spiel gekommen (pag. 399 Z. 77-80). Dieser habe den Hund am besagten Sonntag an sich genommen und ihm versichert, dass der Hund weg sei, wenn er aus dem Urlaub zurückkomme (pag. 399 Z. 81-83).