Er (C.________) habe ihm (dem Beschuldigten) den Hund um 11.30 Uhr an der Q._____(Strasse) in Thun [Anmerkung: Arbeitsort der Ex- Freundin] übergeben (pag. 398 Z. 40 f.). Insgesamt schildert C.________ für den 24. Juli 2016 einen in sich stimmigen Gesamtablauf. Dies betrifft neben den Reisevorbereitungen auch die zeitlichen Verhältnisse der Ortsverschiebung an den Flughafen. Weiter gibt C.___