___ untergebracht wurde (pag. 395). 11.2 Zu den Aussagen von C.________ Anlässlich seiner ersten Befragung gab C.________ – Halter des Hundes und Bruder des Beschuldigten – am 12. August 2016 an, er sei am besagten Tag (dem 24. Juli 2016) mit seiner Ex-Freundin und seinem Sohn verreist. Die Mutter seiner Ex-Freundin habe sie mit dem Auto um 12.00 Uhr von der Q._____(Strasse) in Thun nach Genf gefahren, wo um 18.00 Uhr ihr Flug gestartet sei (pag. 398 Z. 14- 24). Sein Bruder (der Beschuldigte) habe in dieser Zeit zu seinem Hund geschaut (pag. 398 Z. 27). Er (C.____