6. Sachverhalt gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 6. Juli 2018 wird dem Beschuldigten im Zusammenhang mit dem vorliegend zu beurteilenden Vergehen gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen, am 24. Juli 2016 in M._____(Ortschaft) den Rottweiler «D._______» seines Bruders, auf welchen er während dessen Ferienabwesenheit aufpassen sollte, im N._____(-wald) beim Vita-Parcours bei dem Posten mit den Ringen mit einer kurzen Kette an einem Baum festgebunden und sich anschliessend – in der Absicht sich des Hundes zu entledigen – entfernt zu haben (Ziff. 2 der Anklageschrift, pag. 190).