2.1 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme von einem Tag, Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben unter Anordnung einer Probezeit von vier Jahren. 2.2 zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00; unter Auferlegung der Verfahrenskosten an A.________;