4. Anträge der Parteien In seiner Berufungsbegründung vom 11. Juli 2019 liess der Beschuldigte die folgenden Anträge stellen (pag. 417; Hervorhebungen im Original): 1. A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz, angeblich begangen am 24. Juli 2016, in M._____(Ortschaft) (Röm. II, Ziff. 2 des Urteils vom 12. Dezember 2018); ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Parteientschädigung. 2. A.________ sei unter Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: