1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 12. Dezember 2018 stellte das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz infolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein (Ziff. I des erstinstanzlichen Dispositivs;