32. Die im Dispositiv ersichtlichen Verfügungen sprechen für sich. 32 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 26. September 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung der Urkundenfälschung, angeblich mehrfach begangen am 5. Juni 2015 in D.________, E.________ (Strasse) sowie zu einem unbestimmten Zeitpunkt in D.________, E.________ (Strasse). II. A.________ wird schuldig erklärt: