30 das Fahrzeug Opel Insignia. Dementsprechend ist es sachgerecht, für die Freisprüche einen Drittel der erstinstanzlichen Verfahrenskosten auszuscheiden. Im Lichte dessen hat die Beschuldigte von den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘739.00 (gerechnet ohne die Kosten für die amtliche Verteidigung, siehe hierzu sogleich E. 31), nur CHF 1‘826.00 zu bezahlen. Die restlichen CHF 913.00 trägt der Kanton Bern.