Der Beschuldigten sind somit die gesamten Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘300.00 (Kosten der Untersuchung inkl. Einspracheverfahren: CHF 900.00 [pag. 492, 514], Kosten des Gerichts inkl. schriftliche Urteilsbegründung: CHF 1‘400.00 [pag. 563 f.]) und Auslagen von CHF 8‘313.85 (Kosten für die amtliche Verteidigung: CHF 7‘874.85 [vgl. hierzu die Ausführungen sogleich], Kosten für die Übersetzung für den Privatkläger: CHF 439.00 [pag. 532, 549]), insgesamt bestimmt auf CHF 10‘613.85, zur Bezahlung aufzuerlegen (pag. 622 f.). Dies erscheint nicht in allen Punkten sachgerecht.