28. Konkrete Beurteilung Mittels Formular «Strafantrag – Zivilklage» machte C.________ am 4. August 2015 folgende Ansprüche geltend: Schadenersatz CHF 9‘500.00 / Auto zurück; Genugtuung CHF 1‘000.00 (pag. 63). Anlässlich seiner Einvernahme an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er, er habe den Opel Insignia mittlerweile für CHF 3‘400.00 verkauft. Er stellte seine Zivilforderung nunmehr sinngemäss ins richterliche Ermessen (vgl. pag. 541 f.). Auch in seinem Plädoyer bzw. der Replik führte er lediglich aus, dass er die ihm zustehende Entschädigung erhalten wolle.