24. Fazit Die Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 110.00, ausmachend CHF 9‘900.00, zu verurteilen, wobei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzulegen ist. Im Weiteren wird eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 2‘200.00 ausgefällt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 20 Tage festgelegt wird. 28 V. Zivilpunkt