Die Kammer legt der Berechnung der Tagessatzhöhe ein – im Vergleich zum vorinstanzlichen Urteil nun höheres – monatliches Nettoeinkommen von CHF 6‘600.00 zugrunde (pag. 703 f.). Nach Gewährung der Abzüge (Pauschalabzug 30%; 2x Unterstützungsabzug für Kinder) resultiert ein Tagessatz in der Höhe von CHF 110.00.