19. Täterkomponenten Zu würdigen sind das Vorleben und die persönliche Verhältnisse, das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren sowie die Strafempfindlichkeit. Die Beschuldigte ist mit ihrem Bruder zusammen in Serbien aufgewachsen und hat dort nach der Grundschule die Ausbildung zur Q.________ gemacht. Im Jahr 2001 kam sie in die Schweiz und machte eine Weiterbildung zur R.________. Sie hat zwei Kinder (Jahrgang 2005 und 2007), ist geschieden und arbeitet zu 100 % als R.________ (pag. 188 f., 525, 534, 701, 703 f.). Diese als geordnet zu betrachtenden Lebensumstände sind allesamt neutral zu werten.