18. Tatkomponenten 18.1 Vorbemerkung Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) erachten für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe im Umfang von 120 Strafeinheiten als angemessen: Der Täter überredet wortreich und überzeugend eine Person zu einem Darlehen von CHF 20‘000.00, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen können.