17. Strafrahmen Betrug ist gemäss Art. 146 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu sanktionieren. Es sind keine Gründe ersichtlich, die für das Verlassen dieses Strafrahmens sprechen würden.