A.________ wusste um die Tacho- und Servicebuchmanipulation und wollte beides auch, um den Opel Insignia zu einem höheren Preis verkaufen zu können, als es dessen tatsächlichem Wert entsprach. Den Verkauf selber liess sie sodann durch ihren Mittäter F.________ abwickeln. Sie handelte somit vorsätzlich und in der Absicht, sich durch den gewinnbringenden Verkauf unrechtmässig zu bereichern. Die Bereicherung trat bei ihr denn auch ein, zumal sie den von C.________ gezahlten Preis (oder zumindest einen Grossteil davon) erhielt. Im gezahlten Kaufpreis ist auch der unrechtmässige Gewinn, d.h. die Differenz zum wahren Wert des Autos, enthalten. Diese Differenz entspricht dem bei C.______