Aufgrund der erwähnten Tachomanipulationen befand sich C.________ in einem Irrtum über den tatsächlichen Kilometerstand des Opels Insignia. So ging er gestützt auf die Angaben im Inserat und der Tachoanzeige im Auto, welches er vor dem Kauf besichtigte, davon aus, mit dem Fahrzeug seien nur etwas über 100‘000 km gefahren worden, obwohl damit in Wirklichkeit noch ca. 100‘000 km mehr gefahren worden waren. Ob C.________ sich aufgrund des gefälschten Servicebuches effektiv in einem Irrtum betreffend die Durchführung der Servicekontrollen befand oder die Einträge im Servicebuch gar nicht genauer beachtete, ist unklar. 3.2.3. Vermögensdisposition; Motivationszusammenhang