neinen sei (C.________ habe das Auto einem Mann abgekauft, obwohl gemäss Kaufvertrag eine Frau die Verkäuferin sei; er habe den Kaufpreis noch heruntergehandelt, ohne dass dies im Kaufvertrag entsprechend angepasst worden wäre und ohne dass er eine Quittung für den bezahlten Kaufpreis erhalten hätte; auch habe er sich nicht vergewissert, ob das Gegenüber am Telefon dieses „J.________“ tatsächlich dessen Frau, die eigentliche Verkäuferin des Autos, gewesen sei, und ob diese mit dem tieferen Kaufpreis einverstanden gewesen sei) erscheinen nicht stichhaltig.