20 A.________ hat sich somit der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3 StGB durch Verwendung einer unechten Urkunde strafbar gemacht. 3. Betrug 3.1. Übersicht über den objektiven und subjektiven Tatbestand Gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB macht sich des Betrugs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt.