18 12.8 Fazit / Rechtserheblicher Sachverhalt Die Kammer erachtet den Sachverhalt gemäss dem als Anklageschrift dienenden Strafbefehl vom 15. September 2017 als erstellt: Betrug am 5. Juni 2015 in D.________, E.________ (Strasse) und anderswo: Die Beschuldigte liess den Tachostand eines Opels „Insigna“ (Fahrgestellnummer: ________) um ca. 100‘000 km herabsetzen […]. Aufgrund der Tachomanipulation und dem gefälschten Servicebuch konnte das Fahrzeug anschliessend gewinnbringend an den getäuschten C.________ verkauft werden. III. Rechtliche Würdigung