Für die Kammer ist klar erstellt, dass sie die Nachrichten verschickt hat, und niemand anders. Sie musste nicht eigens respektive näher zur «Herkunft der Handys» befragt werden. Kennzeichnend ist denn auch die Wortmeldung des Übersetzers anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass der Chatverlauf zwischen einer männlichen und einer weiblichen Person geführt worden sei, was sich an den Endungen zeige. Eine automatische Übersetzung würde dies wohl nicht erkennen respektive können (pag. 538 Z. 43- 45).