Anlässlich der zweiten Einvernahme erklärte sie, sie habe das Auto verkaufen wollen und auf N.________ (Internetseite) und O.________ (Internetseite) inseriert. Dann sei sie zusammen mit G.________ nach Serbien gegangen. F.________ sei in die Schweiz gekommen und habe den Opel gestützt auf ein anderes Inserat verkauft, wobei G.________ alles organisiert habe. Letzterem habe sie auch den Auftrag zum Verkauf gegeben bzw. ihm gesagt, dass sie das Auto verkaufen wolle (pag. 75 f). Diese Version stimmt insoweit mit den Aussagen der übrigen Verfahrensbeteiligten überein, als die Autoübergabe durch F.________ stattfand.